Mein Kampf gegen die Facebook-Zensur

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facebook sperre

Wir schrieben das Jahr 2008. Es gab einst Portale wie StudiVZ, MeinVZ, Wer-Kennt-Wen oder auch das immer noch existierende und kaum genutzte Portal Stayfriends im deutschsprachigen Raum. Sozusagen die Anfänge von Social Media. Doch dann mischte das Zuckerbergimperium mit und weg waren all die lästigen Konkurrenten. Ein Enthauptungsschlag in wenigen Monaten.

Auch ich war relativ früh bei Facebook angemeldet. Doch um es wie unser von den Medien so gehypte grüne Habeck auszudrücken, der noch nie etwas mit Deutschland anfangen konnte, so konnte ich eigentlich noch nie so richtig was mit Facebook anfangen. Dennoch bin ich dabei – meistens lesend oder verlinkend, manchmal aber auch kommentierend.

Das Kommentieren ist ja auch eine prima Sache, denn man erfährt aus allen Richtungen und Schichten der Bevölkerung Meinungen, Ansichten und Erfahrungen. Oft klingt das ganz anders und nicht so rosarot als die Artikel von der Regierung Merkel auf Linie gebrachte Presse. Die Wahrheit, ja, das ist für gewisse Parteien ein echtes Problem geworden. Wie jeder bei der letzten Bundestagswahl sehen konnte, kann die Wahrheit gut bezahlte Pöstchen, Pensionen und laue Jobs kosten. Diese sind natürlich extrem wichtig für die vielen ungelernten Fachkräfte und Studienabbrecher, die im Bundestag und in den Landtagen sitzen. In der freien Wirtschaft hätten diese Personen nämlich keine Chance und wären schnell ein Sozialfall. Deshalb gilt es natürlich aufkommende Kritik aus dem Volke, insbesondere geäußert, im (noch) frei zugänglichen Internet im Keime zu ersticken, um die satten Bezüge für Dauerversagen und Inkompetenz zu sichern. Doch wie geht das in einem Land, in dem man sich offiziell frei äußern kann? Klar, man muss Kritiker und Andersdenkende mundtot machen. Hatten wir ja schon mal alles, warum Bewährtes nicht wieder einsetzen?

So dachte sich das wohl auch der ehemalige Justizminister Heiko Maas, der erst kürzlich eine 256 Seiten umfassende linke Hetzschrift herausbrachte, die sofort auf den letzten Plätzen der Verkaufsstatistiken landete. Kurz vor der Beförderung zum Außenminister wurde deshalb noch schnell ein Gesetz verabschiedet, das jegliche Kritik an Regierung und deren Taten verhindern soll. Soziale Netzwerke wurden exorbitante Strafen bei Veröffentlichung von sogenannten „Hassreden“ angedroht. Facebook reagierte schnell mit einem 500 Mitarbeiter umfassenden Lösch – und Sperrzentrum. Aus Angst vor Sanktionen löscht und sperrt Facebook seitdem alles, was gemeldet wird, ohne jegliche Überprüfung. Und der linke Denunziant ist ganz fleißig wie zu besten DDR Zeiten auf Facebook unterwegs. Etliche Male hat es auch mich getroffen. Die meisten Löschungen und automatischen Sperrungen wurden nach Beschwerde wieder aufgehoben. Andere aber nicht. Erst einen Tag, drei Tage, 5 Tage und schließlich bekam ich für eine Aussage, die absolut korrekt war und gegen keine Standards verstieß, sogar 4 Wochen Sperre aufgebrummt. Nun, wen juckt es. Ich habe es erst mal so hingenommen. Doch als vor Kurzem erneut Heikos Zensurhammer für 4 Wochen wegen gar nichts zuschlug, hatte ich die Schnauze voll.

Was kann man tun und worum geht es? Viele wissen es ja nicht, weil sie sie denken, sie bekommen Facebook umsonst gestellt und die andere Seite kann deshalb machen, was sie will. Kaum jemand beschäftigt sich mit den AGBs von Facebook. Mit Nichten ist das so. Facebook kann nicht einfach willkürlich sperren. Nach Eröffnung eines Facebookkontos gehen beide Seiten einen Vertrag ein. Der Nutzer bekommt vollumfänglich die Plattform gestellt, bezahlt dafür im Gegenzug mit seinen Daten. Jetzt hat Facebook erneut ungerechtfertigt mein Konto gesperrt, nutzt aber weiterhin meine Daten. Diese Handlung ist rechtswidrig. Da Facebook auf meine Intervention nicht reagierte, sah ich mich genötigt, eine Kanzlei einzuschalten, um einige Dinge zu klären bzw. wieder geradezurücken. Gegen Facebook wurden folgende Forderungen gestellt:

  1. Zahlung der Rechtsanwaltskosten von 1500 €, die mir entstanden sind, da ich diesen Schritt gehen musste.
  2. Schadensersatz in Höhe von 50 € pro Tag der Sperre
  3. Sofortige Aufhebung der Sperre und Einräumung, dass die Sperre rechtswidrig war.
  4. Zurücksetzung des Zählers der erhaltenen Sperren
  5. Wiederveröffentlichung des Beitrags und Vertragsstrafe bei erneuter Löschung des Beitrags oder Sperrung meines Kontos
  6. Erteilung von Auskunft darüber, welche externen Mitarbeiter in der Sperrung involviert waren.
  7. Erteilung von Auskunft darüber, ob die Bundesregierung durch Hinweise, Weisungen oder Vorschläge in der Löschung involviert war
  8. Untersagung der Nutzung meiner Daten während meiner Sperrung

Eine Menge Forderungen. Doch jetzt zum spannenden Teil: Wie hat Facebook reagiert? Zunächst reagierte Facebook gar nicht. Das Abmahnschreiben wurde komplett ignoriert. Dies war zwar zu erwarten, ist aber nicht unbedingt die Regel. Da Facebook nicht an einer außergerichtlichen Einigung interessiert war, gab es nur den Weg der Klage, um die eigenen Interessen einzufordern. Diese wurde im Juli 2019 beim Berliner Landgericht eingereicht. Bis sich der Klage vom Berliner Landgericht angenommen wurde, vergingen weitere 3 Monate. In dieser Zeit – welch ein Wunder – wurde ich abermals für 30 Tage von Facebook gesperrt. Nachdem nun aber endlich die Klage nach Irland überstellt wurde, musste das Zuckerberg-Syndikat wohl zwangsweise reagieren. Das taten sie dann auch und es meldete sich wie erwartet die Kanzlei White & Case im Auftrage von Facebook mit dem Hinweis, sich verteidigen zu wollen.

Es folgten die üblichen gegenseitigen bösen Briefe und ein Gerichtstermin vor dem Landesgericht in Berlin Ende 2020. Dieser Termin wurde dann noch einmal auf Mai 2021 verschoben. Zwei Jahre nach Beginn des Rechtsstreits. Das Landgericht lehnte die Klage ab und urteilte komplett sinnfrei. Viele vorangegangene Urteile wurden einfach nicht berücksichtigt. Es war ein rein politisches Urteil. Wen wundert es bei der Politkaste in Berlin. Da das Urteil als grob falsch anzusehen war, ging es in die nächste Instanz vor dem Kammergericht. In der Zwischenzeit wurden Facebooks AGBs, auf dessen Inhalt angeblich meine Sperren begründet wurden, vom Bundesgerichtshof gekippt. Das ergab eine ganz neue Ausgangsposition. Meine Kanzlei versuchte auf der neuen Grundlage mit Facebook eine Einigung zu finden. Das Unternehmen war allerdings ins keiner Weise bereit, einen für mich vorteilhaften Vergleich einzugehen. Kurios: Genau in dieser Zeit wurde rein zufällig mein Facebook-Konto gehackt und deaktiviert (nicht gelöscht). Gegen die Deaktivierung des Kontos musste ich ebenfalls meine Kanzlei einschalten, die es schaffte, das Konto mit einer Abmahnung wieder freizuschalten. Die Kosten möchte Facebook natürlich nicht erstatten und auch hier ist eine weitere Klage wohl notwendig. Im Mai 2022 kassierte das Kammergericht Berlin das Urteil des Landesgerichtes und gab der Klage bezüglich des Beitrags in zumindest einem Punkt statt: Die unverzügliche Freischaltung meines Kommentars, was ja auch das Hauptanliegen war:

Lorenz, H. ./. Meta Platforms Ireland Ltd.

Es wird ein vollständig abgefasst und unterschrieben vorliegendes Urteil durch Bezugnahme auf den Tenor verkündet, welcher wie folgt lautet:
I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin geändert.

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. den nachfolgend wiedergegebenen, am 22.04.2019 gelöschten Beitrag des Klägers wieder freizuschalten:
    „Die Armen Tiere auf der Farm laufen Gefahr jeden Tag geschächtet zu werden. Man stelle sich vor den Herrenmenschen geht beim Grillen das Fleisch aus…“
  2. es zu unterlassen, den Kläger für das Einstellen des unter Ziff. 1 genannten Beitrages auf www.facebook.com erneut zu sperren oder den Beitrag zu löschen, wenn dies geschieht wie in dem Thread zu dem vom Kläger am 22.04.2019 veröffentlichten Foto „Völkerwanderung am Müllberg“ (Seite 4 – 12 des angefochtenen Urteils). Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren Vorstandsmitgliedern zu vollziehen ist.
  3. den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen.

Fazit: Wer heute denkt, es existiert freie Meinungsäußerung in Deutschland, der hat den Schuss wirklich nicht mehr gehört. Wenn man 3 Jahre um einen geäußerten Satz kämpfen muss, um richterlich bestätigt zu bekommen, dass man selbst nichts falsch gemacht hat und die andere Seite ungerechtfertigt gehandelt hat, sollte das einen wirklich jeden zu denken geben. Es sollte sich auch jeder gut überlegen, ob er einen solchen Rechtsstreit lostreten will, denn ohne Rechtsschutzversicherung kann das ein Normalverdiener kaum stemmen. Mittlerweile belaufen sich die Kosten des Verfahrens zwischen 7000 und 10000 Euro. Hätte ich gewusst, dass dieses Verfahren über 3 Jahre dauern wird, hätte ich wohl anders gehandelt. Allerdings ist hier als Verhandlungsort Berlin auch eine ganz andere Situation. Seitdem rot-rot-grün im Senat sitzt, sind sämtliche Gerichte und Institutionen der Hauptstadt komplett abgesoffen. Jeder sollte selbst entscheiden, was ihm das Recht der freien Meinung wert ist. Ich würde diesen Weg jetzt nicht mehr gehen, weil er hier in Berlin einfach zu lange dauert und ich darüber hinaus mit staatlich kontrollierten Medien nicht mehr viel zu tun habe. Ich hoffe aber, dass weiterhin viele andere Leute Facebook mit Klagen überschütten, denn nur so ist dem Löschwahnsinn und der Unterdrückung der Meinungsfreiheit entgegenzukommen.

 

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Hendrik Lorenz

*1970 in Braunschweig.
Technischer Redakteur, Offsetdrucker und professionelles Arschloch.

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Kommentare

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God Tonya, come over email!!!! postamt@hendrik-lorenz.de
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Tonya hayslett gefällt ein Kommentar bei Impressum
Hey hendrik it's me Tonya took me a while but got a phone to find you
Mansour gefällt ein Kommentar bei Kotte & Zeller - Eine unendliche Bestellung
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