Flugverspätung? Ansprüche einfordern kann sich auszahlen

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Airlines sind oft verspätetIrgendwann musste es ja einmal passieren. Wer viel unterwegs ist, läuft auch schneller Gefahr, in transporttechnische Probleme zu geraten. So geschehen am 12.11.2017 am Nürnberger Flughafen. Eurowings Flug EW8063 nach Berlin. Erst hieß es 30 Minuten Verspätung, dann 1,5 Stunden und dann wurde kleinlaut verkündet: Nö, heute fliegen wir nicht mehr. Diese Information wurde den wartenden Passagieren nicht durchgesagt. Jeder musste sich selbst über den Stand der Dinge am Schalter des Einstiegsbereichs informieren. Eine katastrophale Informationspolitik von Eurowings. Es herrschte allgemeine Verwirrung. Irgendwann war der Knoten gelöst. Am Informationsschalter von Eurowings konnte sich jeder Fluggast ein Hotelgutschein abholen. Dafür hieß es aber erst einmal 45 Minuten Schlange stehen. Dort gab es auch den Hinweis, dass der Flug am nächsten Morgen durchgeführt wird. Glücklicherweise lag das Hotel genau gegenüber dem Flughafen. Es war also nicht notwendig, noch stundenlang durch die Stadt zu fahren. Auch dort hieß es aufgrund der Masse an ankommenden neuen Gästen erst einmal 30 Minuten Schlange stehen. Ein kleiner Wermutstropfen: Das Möwenpickhotel war eine super geile Unterkunft. Am nächsten Morgen wurde dann der Flug nach Berlin ohne weitere Vorkommnisse durchgeführt. Das, was Eurowings nicht kommunizierte, teilte freundlicherweise der Flugkapitän mit. Grund für die Verspätung am Abend zuvor war eine defekte Maschine, die vor Ort um die Uhrzeit nicht mehr repariert werden konnte. Mit 13,5 Stunden Verspätung erreichte ich also mein Ziel. Ärgerlich. Doch da war doch noch was. Genau, wie sieht es eigentlich mit meinen Fluggastrechten aus bei einer solchen enormen Verspätung? Ein wenig Recherche und ja in Kombination von Entfernung und Verspätung ergaben einen mir zustehenden Betrag von 250 Euro. Natürlich hat die Airline keinerlei Hinweise auf Ansprüche seitens des Fluggastes gegeben. Nun ist ja immer wieder zu hören, dass solche Zahlungen oft am hartnäckigen Widerstand seitens der Airlines scheitern. Viele müssen sich ihre Entschädigung dann mühselig einklagen. Aus der Not der Passagiere sind schon etliche Unternehmen entstanden, die Sammelklagen einreichen und an den Entschädigungszahlungen prozentual mitkassieren. Daran wollte ich erst mal nicht denken und beließ es bei einem einfachen Brief mit meinen Anliegen. Daraufhin hörte ich erst einmal nichts. Wochenlang nichts. Keine Eingangsbestätigung oder sonst etwas. Aber gerade an dem Tag, an dem ich meine letzte Mahnung per Einschreiben abschicken wollte, bekam ich eine E-Mail. Eurowings hat meine geforderte Summe auf mein Konto ausgezahlt. 15 Minuten ein Schreiben aufsetzen, 70 Cent für eine Briefmarke und 250 Euro bekommen. So einfach kann es gehen.

Fazit: Es lohnt sich bei extremen Verspätungen zu prüfen, ob eventuell Ansprüche geltend gemacht werden können. Hier gibt es natürlich viele Ausnahmen, wie zum Beispiel höhere Gewalt. In den Fällen heißt es einfach Pech gehabt. Viele Leute scheuen sich, die Erstattung einzufordern. Das ist reine Geldverschwendung und spielt in die Karten der Airline. Mit etwas Geduld ist viel zu erreichen. Bis zu drei Jahren können Ansprüche an die Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Rechtliche Schritte sollten erst eingeleitet werden, wenn gar nichts mehr geht.

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Hendrik Lorenz

*1970 in Braunschweig.
Technischer Redakteur, Offsetdrucker und professionelles Arschloch.

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Kommentare

Hendrik gefällt ein Kommentar bei Impressum
God Tonya, come over email!!!! postamt@hendrik-lorenz.de
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Tonya hayslett gefällt ein Kommentar bei Impressum
Hey hendrik it's me Tonya took me a while but got a phone to find you
Mansour gefällt ein Kommentar bei Kotte & Zeller - Eine unendliche Bestellung
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